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Die folgende Platzordnung ist für alle Mitglieder, Besucher und Gäste bindend.

(1) 

Für jeden auf das Gelände vom NHC e.V. gebrachten Hund ist ein Nachweis

über eine Tierhalterhaftpflicht zu erbringen.

Ebenfalls muss jeder Hund durchgeimpft sein (Nachweis durch Impfpass).

Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall sind dem

Gelände fern zu halten.

(2)

Alle Hunde sind auf dem Gelände des NHC e.V. grundsätzlich an der Leine zu führen.

Ausnahmen sind Anweisungen des diensthabenden Trainers, wenn dies zur Ausbildung der/des Hunde/s

dienen und in der Spielstunde nur auf dem Übungsgelände.

 

(3)

Läufige Hündinnen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen am Training teilnehmen:

         a) dem diensthabenden Trainer ist vorher mitzuteilen, dass die Hündin läufig ist

         b) der Trainer entscheidet wann die Hündin teilnehmen darf

         c) die Hündin ist so unterzubringen, dass andere Hunde (Rüden) sie nicht in "die Nase" bekommen.

(4)

Für Schäden, die der Hundehalter und/oder sein Hund an anderen Personen, Hunden,

vereinseigenem oder fremden Eigentum verursacht, haftet der Hundehalter selbst.

(5)

Das Vereinsgelände inkl. Übungsplatz ist kein Hundeklo. Vor dem Betreten ist dem Hund ausreichend Gelegenheit

zu geben sich zu lösen. Das Urinieren der Hunde ist zu unterbinden; Hundehäufchen- sollten diese dennoch vorkommen- sind unverzüglich zu entfernen.

(6)

Während der Spielstunde und der Pausen sind die Hunde nicht unbeaufsichtigt auf dem Vereinsgelände zu belassen. Zu jedem Hund gehört ein Hundeführer bzw. eine Aufsichtsperson. Sollte die Situation ein Alleinlassen des Hundes erfordern, so ist der Hund in die Obhut einer anderen Person zu geben.

Überspringen, untergraben oder beschädigen des Zauns sind zu unterbinden.

Ebenfalls zu unterbinden ist das "Löcher buddeln", da hier eine erhebliche Verletzungsgefahr

für Hund und Hundeführer entstehen kann.

Das anbinden der Hunde an Zäunen, Bäumen, Pfosten oder Mobiliar sind untersagt, es sei denn der Trainer benötigt dies zu Ausbildungszwecken.

Des Weiteren ist das Einsetzen von Spielzeugen, sofern ein Hund nicht allein auf dem Übungsgelände ist,

zu unterlassen. Hierbei kann es bei "Spielzeugverrückten" Hunden schnell zu unerwünschten Beissereien kommen.

(7)

Speisen und Getränke dürfen nicht mit auf das Übungsgelände genommen werden;

Ausnahmen = Hundeleckerlies (bei Prüfungen nicht gestattet!).

Rauchen auf dem Übungsgelände ist verboten.

Angetrunkene oder unter Drogen stehende Personen werden des Platzes verwiesen.

(8)

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist unerwünscht, nach Absprache aber nicht verboten.

Im Verein werden Speisen und Getränke zu moderaten Preisen angeboten. Die "Überschüsse" hieraus gehen zu Gunsten des NHC e.V. und werden zum Erhalt des Vereins benötigt. Privatpersonen verdienen hier

nichts da alle Arbeiten im und für den NHC e.V. ehrenamtlich ausgeführt werden.

Da wir kein Restaurant sind, herrscht hier Selbstbedienung.

Bitte bringen Sie Ihr benutztes Geschirr und Leergut wieder zurück. Bitte verlassen Sie Ihren Platz so, wie Sie Ihn vorfinden möchten, sauber und ordentlich. Machen Sie auch Ihre Kinder und Gäste darauf aufmerksam. 

(9)

Bitte achten Sie auf Ihre Kinder, damit Ihnen kein Schaden zugefügt wird bzw. sie keinen Schaden

anrichten. Halten Sie Ihre Kinder zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen und Hunden an.

Während mit den Hunden gearbeitet wird, haben Kinder keinen Zutritt zum Übungsplatz.

Ausnahme: Kinder, die aktiv am Übungsbetrieb teilnehmen oder

auf Anweisung eines Trainers auf den Platz gerufen werden.

(10)

Das Mitführen von scharfen Gegenständen und Waffen, sowie das Mitbringen von

Drogen ist auf dem Gelände des NHC e.V. strengstens verboten und wird mit

Platzverbot geahndet.

2017 gez. der Vorstand

 

Platzordnung

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